Haushaltshilfe
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Haushaltshilfe
Kann passieren: Die Mutter muss zu Hause das Bett hüten, ins Krankenhaus oder zur Kur, der Vater ist berufstätig. Wer kümmert sich jetzt um die beiden Kleinkinder, die betreut werden müssen? Wer schmeißt den Haushalt? Eine Haushaltshilfe von der Vereinigten IKK!
Eine Haushaltshilfe kommt, wenn …
- in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das jünger als 14 Jahre
ist. - niemand sonst das Kind versorgen kann.
- Ihre Erkrankung akut ist.
Sie zahlen 10 Prozent der täglichen Kosten für die Haushaltshilfe dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag – den Rest tragen wir. Auch diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für Zuzahlungen in einem Jahr angerechnet. Lassen Sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Krankenhaus-Aufenthalt oder der Kur von Ihrer Vereinigten IKK beraten.
Ist eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung notwendig, so entfällt die Zuzahlungspflicht.




