Heil- und Hilfsmittel




Heilmittel

Zu den Heilmitteln zählen unter anderem Massagen, Bäder, Lymphdrainagen, Krankengymnastik, Elektro-, Thermo-, Ergo- sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Damit Sie – etwa nach einer Verletzung oder Operation – schnell wieder fit werden, übernimmt die Vereinigte IKK die Kosten für Heilmittel. Sie müssen nur den vom Gesetzgeber festgelegten Eigenanteil von 10 % der Kosten für die Heilmitteltherapie sowie zehn Euro je Rezept selbst tragen. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die so genannten Heilmittel-Richtlinien beschreiben, welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen zum Einsatz kommen sollen. Danach muss sich der Arzt bei seiner Verordnung richten. Die Anzahl der Therapieeinheiten richtet sich nach Art und Schwere der Erkrankung und der damit einhergehenden Störung. Ist zur Behandlung zum Beispiel Krankengymnastik erforderlich, verordnet Ihnen der Arzt diese per Rezept. Auf dem Rezept teilt der Arzt dem Therapeuten detailliert die Ursache der Erkrankung, eventuelle Begleiterkrankungen und das Ziel der Therapie mit. Mit dem Rezept gehen Sie zu einer Krankengymnastik-Praxis Ihrer Wahl. 


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