Krankengeld
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Sicherheit bei längerer Krankheit
Die Vereinigte IKK ist auch für Sie da, wenn es einmal länger dauert: Sollten Sie krankheitsbedingt mehr als sechs Wochen nicht arbeiten können, sichern wir automatisch Ihr Einkommen.
Krankengeld: Ihr gutes Recht
Bei einer Arbeitsunfähigkeit zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber erstmal weiter Ihr Gehalt in voller Höhe – das ist die so genannte Lohnfortzahlung für maximal sechs Wochen. Danach zahlen wir Ihnen ein Krankengeld: insgesamt bis zu 78 Wochen lang, innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn der Erkrankung.
Ihr Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 Prozent Ihres Nettoverdienstes und wird wegen derselben Krankheit bis zu anderthalb Jahre gezahlt. Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt 87,50 Euro pro Tag. Zusätzlich tragen wir einen Teil Ihrer Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Auch als Selbstständiger haben Sie seit dem 1. August 2009 wieder einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab der siebten Woche Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Das Krankengeld wird aus Ihrem nachgewiesenen steuerlichen Arbeitseinkommen errechnet und beträgt 2010 höchstens 87,50 Euro pro Tag.
Wie beantragen Sie Krankengeld?
Ganz einfach: Wir schicken Ihnen automatisch den Krankengeldzahlschein zu, sobald Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind. Darauf lassen Sie sich von Ihrem Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und reichen den Schein dann wieder bei uns ein – fertig!
Kinderkrankengeld
Ein beruhigendes Gefühl für berufstätige Eltern: Wenn Kinder unter zwölf Jahren krank werden und ein Elternteil deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, zahlen wir für eine bestimmte Zeit Krankengeld.




