Zahnärztliche Behandlung
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Zweite Zahnarztmeinung
Wer kennt das nicht? Der Zahnarzt empfiehlt eine Versorgung mit Zahnersatz. Ist sie für mich das richtige? Seit dem 1. Juli 2006 können sich die Versicherten der Vereinigten IKK im Bereich Westfalen-Lippe eine Zweitmeinung
von einem neutralen Beratungszahnarzt einholen.
Denkbar ist das in Fällen, in denen der behandelnde Zahnarzt zwar beraten und aufgeklärt hat, im Nachhinein aber trotzdem noch offene Fragen bestehen. Der Besuch beim Beratungszahnarzt bietet also die Option, sich alternativ beraten zu lassen. Danach kehrt der Patient dann wieder zu seinem behandelnden Zahnarzt zurück.
Diese Leistung, die die Vereinigte IKK in Zusammenarbeit mit den westfälisch-lippischen Zahnärzten anbietet, ist einmalig und gibt den Kunden doppelte Sicherheit.




