Ärztliche Behandlung
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Arztwahl, Kosten, Rechte
Die Vereinigte IKK übernimmt die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei sämtlichen zugelassenen Ärzten. Welchen dieser Ärzte Sie aufsuchen, bestimmen Sie selbst: Die Vereinigte IKK garantiert Ihnen freie Arztwahl – bei Allgemeinmedizinern wie bei Fachärzten. Das gilt auch für alle mitversicherten Familienangehörigen, also für Ihre Kinder und Ihren nicht-berufstätigen Ehepartner. Sie zahlen lediglich eine Praxisgebühr von zehn Euro, wenn Sie das erste Mal in einem Quartal den Arzt aufsuchen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Praxisgebühr.
Bitte nehmen Sie in jedem Fall Ihre Krankenversicherungskarte mit. Bei einem Notfall können Sie die Karte auch nachreichen.
Hausarzt oder Facharzt?
Sie können sich an Ihren Hausarzt oder direkt an einen Facharzt (z. B. Orthopäde, Hautarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt) wenden. Ohne Überweisung wird beim Facharztbesuch allerdings die Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Die Vereinigte IKK empfiehlt Ihnen, zunächst den Hausarzt aufzusuchen. Er ist der Arzt Ihres Vertrauens, er kennt Sie und Ihre gesundheitliche Vorgeschichte. Er kann am besten einschätzen, welches Diagnoseverfahren und welche Therapie für Sie geeignet sind. Ihr Hausarzt wird Sie an einen Facharzt überweisen, wenn ein Spezialist hinzugezogen werden muss. Anschließend erhält Ihr Hausarzt die Befunde und Berichte des Facharztes. Er bewahrt sie auf und kann auf dieser Grundlage Ihre weitere Behandlung koordinieren. So können auch für Sie lästige Doppeluntersuchungen und unnötige Behandlungen vermieden werden.
Schmerztherapie
Komplexe Ursachen verlangen gezielte Therapien: Chronisch schmerzkranke Menschen finden bei der Vereinigten IKK echte Hilfe. Unsere Gesundheitsexperten kennen speziell fortgebildete Schmerztherapeuten in Ihrer Region, die maßgeschneiderte Behandlungskonzepte für Sie erarbeiten. Beruhigend auf dem Weg zurück ins "normale Leben": Wir finanzieren auch die Rufbereitschaft des Therapeuten für seine Schmerzpatienten.
Psychotherapeutische Maßnahmen
Wenn die Seele mal aus dem Gleichgewicht gerät, profitieren unsere Versicherten von bewährten psychotherapeutischen Verfahren - von der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, der Verhaltenstherapie und der Psychoanalyse. Gut zu wissen: Entsprechend ausgebildete Psychotherapeuten oder Fachärzte können ohne vorherigen Arztbesuch aufgesucht werden. Bei Interesse schicken wir Ihnen gern eine Liste von qualifizierten Therapeuten in Ihrer Region zu, mit denen wir zusammenarbeiten.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Und wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihrem Arzt bei einer Kassenleistung ein Behandlungsfehler unterlaufen ist? Dann helfen wir Ihnen auf Wunsch beim Durchsetzen Ihrer Schadenersatzansprüche: Wir beraten Sie zur weiteren Vorgehensweise und veranlassen gegebenenfalls ein Gutachten beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) – für Sie kostenlos. Dies hat auch vor Gericht Bestand. Die Kosten eines möglichen Rechtsstreites dürfen wir jedoch nicht übernehmen.




