Krankenhaus
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Im Krankenhaus braucht jeder alle Kraft, um wieder auf die Beine zu kommen. Damit Sie sich ganz aufs Gesundwerden konzentrieren können, kümmern wir uns um alles Weitere.
Manchmal ist ein Krankenhaus-Aufenthalt unverzichtbar. Dann trägt die Vereinigte IKK sämtliche Kosten der ärztlichen Behandlung und der Pflege, sowie der Unterbringung und Verpflegung. Sie beteiligen sich mit 10 Euro pro Kalendertag an den Kosten – dies gilt für höchstens 28 Tage pro Jahr. Kinder sind bis Vollendung des 18. Lebensjahres von diesen Zuzahlungen befreit. Vor allem für Kinder stellt ein Krankenhausaufenthalt oft eine große seelische Belastung dar. In bestimmten Fällen kann deshalb ein Elternteil mit in die Klinik aufgenommen werden, ohne dass der Familie dadurch Kosten entstehen. Voraussetzung ist, dass der Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Ob kleine Eingriffe oder eine Transplantation: Ist eine Operation medizinisch notwendig, dann trägt die IKK sämtliche Kosten eines Krankenhausaufenthalts für ihre Versicherten. Der Patient selbst zahlt nur die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung.
Gut zu wissen: Als IKK-Versicherter werden Sie auch im Krankenhaus modern und qualitätsgesichert behandelt. Dies gilt für alle Krankenhäuser, mit denen die IKK einen Vertrag abgeschlossen hat – das ist die überwiegende Mehrheit der Kliniken. Sie suchen ein Krankenhaus in Ihrer Nähe? Die Vereinigte IKK hilft Ihnen dabei.




