Studenten
Pfad
Sie befinden sich hier: Startseite > Studenten
Navigation
Studenten
Kostenfreie Familienversicherung für Studenten
Als Student sind Sie generell bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei über Ihre Eltern familienversichert. Die kostenfreie Familienversicherung über die Versicherung des Ehegatten ist dabei grundsätzlich ohne Altersbegrenzung möglich. Einige Dinge sind hierbei noch zu beachten:
- Mindestens ein Elternteil oder Ihr Ehepartner muss bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
- Die Familienversicherung besteht bei einem monatlichen Gesamteinkommen von
355 EUR weiter. Im Rahmen eines Minijobs ist sogar ein Zusatzverdienst von bis zu
400 EUR monatlich für die Familienversicherung unschädlich. Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bleiben bei der Ermittlung der Einkommensgrenze unberücksichtigt. - Nicht möglich ist eine Familienversicherung, wenn ein Elternteil nicht gesetzlich versichert ist und dieses monatlich über 4.050,00 EUR Bruttoeinkommen erzielt.
Nähere Informationen zu einer möglichen Familienversicherung erhalten Sie in unseren Kunden-Centern vor Ort oder per Telefon oder E-Mail. Wir beraten Sie gern!
Eigene Mitgliedschaft für Studenten
Mit dem Ende der Familienversicherung beginnt in der Regel die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung der Studenten.
- Wenn Sie vorher bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert waren, ist die Mitgliedschaft ab Folgetag zu beantragen.
- Sollten Sie bei einer privaten Versicherung familien- oder selbstversichert gewesen sein, ist die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Studenten ebenfalls möglich, wenn Sie erstmalig anfangen zu studieren.
Beitragshöhe der Krankenversicherung für Studenten
Der Krankenversicherungsbeitrag wird jährlich gesetzlich festgelegt und gilt für alle Krankenkassen. Ähnlich wie beim Einheitsbeitrag zahlen Sie bei jeder Krankenkasse denselben Beitrag.
Krankenversicherung: 53,40 EUR monatl.
Pflegeversicherung (für Eltern): 9,98 EUR monatl.
Pflegeversicherung (für Kinderlose): 11,26 EUR monatl.
Wenn Sie Leistungen nach dem BAföG beziehen, können Sie einen Zuschuss beim Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrer Vereinigten IKK.




